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Reisen nach Griechenland und Österreich

Griechenland

Die griechischen Behörden haben noch kurzfristig neue Anforderungen der EU Kriterien modifiziert und &uouml;berarbeitet. Bedauerlicherweise ist eine Kommunikation seitens der griechischen Behörden erst am Samstagabend an die EU Mitgliedsstaaten erfolgt, so dass noch keine abschliessende Reaktion und Bewertung vorliegt.

Ab dem 1. Juli 2020 muss f&uouml;r die Einreise nach Griechenland dann von allen international Reisenden (egal ob per Land-, See- oder Luftweg) mindestens 48 Stunden vor der Einreise auch ein Online-Formular der griechischen Zivilschutzbehörde ausgef&uouml;llt werden. Die Ausstiegskarte (Passenger Locator Form, PLF) steht unter https://travel.gov.gr/#/ zur Verf&uouml;gung. Die Seite gibt es derzeit nur in englischer Sprache. Die Behörden versuchen derzeit f&uouml;r eine &uouml;bergangszeit von 2 Wochen das Gesundheitsformular erst im Flieger (analog zu Spanien) ausf&uouml;llen zu lassen.

In dem PLF-Formular werden rund drei Dutzend Angaben abgefragt, u.a. Flugnummer, Name, Heimatadresse, Ausweisnummer, Alter, Telefonnummer und Email-Adresse, Angaben zu Besuchen in anderen L&uauml;ndern sowie Namen, Adressen und Telefonnummern von Kontaktpersonen und der Anschrift, unter der man in Griechenland in den Urlaubswochen vollst&uauml;ndig zu erreichen ist

Nach Ausf&uouml;llen des PLF-Formulars bekommt der Antragsteller eigentlich dann von der griechischen Zivilschutzbehörde per E-Mail oder auf sein Handy einen Barcode zugesandt. Diesen muss er dann bei der Einreise vorweisen. Aus dem Barcode soll hervorgehen, ob sich der Besucher noch am Flughafen einem Covid-Test unterziehen muss. Wer getestet wird, soll bis zur Auswertung des Tests im Hotelzimmer in Quarant&uauml;ne bleiben. Dies kann bis zu 36 Stunden dauern

Das PLF-Formular stellt ein grundlegendes Element in der Planung Griechenlands im Rahmen des Restarts dar und hat den Schutz der B&uouml;rger und die Pr&uauml;vention einer Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie zum Ziel, so die Angaben. Die L&uauml;nderreferate der diversen Aussenministerien stehen bereits mit den Behörden in Griechenland in Verbindung und die Sicherheitshinweise werden nach Abschluss der Gespr&uauml;che modifiziert.

 

Österreich die österreichischen Behörden haben beschlossen, dass Reiseg&uauml;ste aus dem Landkreis Gütersloh einen negativen COVID-19 Test vorlegen m&uouml;ssen. Der Beschluss ist unbefristet ausgesprochen worden.
Die Kosten des COVID 19 Test müssen die G&uauml;ste aus G&uouml;tersloh selber tragen.

 

Reiseinfos zu weiteren Ländern bzgl. der Covid 19 Regeln finden Sie hier »


 

 

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